Bedingungen einer Tierpatenschaft
Die Tierpatenschaft wird unter folgenden Bedingungen geschlossen:
- Der Patenschaftsbetrag wird tierartenspezifisch unterschiedlich bemessen. Er dient der Unterstützung der Pflege und Haltung der jeweiligen Tierart in der Torgauer Arche.
- Der Pate oder die Patin bekommen eine offizielle Patenschaftsurkunde mit dem Bild „ihres“ Patentieres. Wenn der Wunsch besteht, wird die Patenschaft auf einer Informationstafel auf der Anlage veröffentlicht. Das Einverständnis vorausgesetzt, erfolgt eine namentliche Erwähnung der Patenschaften auf der Webseite der Elbaue-Werkstätten gGmbH.
Es besteht die Möglichkeit, sich aktiv mit dem Patentier zu beschäftigen. An Patenschaftstagen wird die Möglichkeit geboten, die Tiere zu füttern und einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Auf Wunsch können Paten an geführten Spaziergängen mit den Alpakas und den Eseln teilnehmen. Die Teilnehmerzahl dafür ist aber aus Rücksicht auf die Tiere begrenzt, Alpaka- und Eselpaten werden auf jeden Fall berücksichtigt und dürfen die Tiere führen. - Mit der Patenschaftsübernahme sind keinerlei Pflegeverpflichtungen oder Rechtsübertragungen verbunden. Diese Rechte und Pflichten nimmt weiterhin die Elbaue-Werkstätten gGmbH wahr. Die Haltung und Unterbringung des Tieres bleibt weiterhin Aufgabe der Elbaue-Werkstätten gGmbH.
- Die Patenschaft gilt jeweils ein Jahr ab Unterzeichnung des Patenschaftsvertrages und nach Zahlungseingang des Patenschaftsbetrages.
- Die Paten erhalten eine persönlich ausgestaltete Patenschaftsurkunde. Alle Paten werden bei Zustimmung auf einer Tafel am Gehege der Torgauer Arche benannt.
- Die Patenschaft endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes. Sie kann jederzeit auf Wunsch und mit Fortzahlung des Patenschaftsbetrages verlängert werden.
- Einem Tier können mehrere Paten zugeordnet werden.